Blackboox
Familienrecht

Petition an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin · Kategorie Menschenrechte

BlackbooxFamilienrechtAktennotiz

Warum Informationssorge eine Menschenrechtsfrage ist

Wenn eine Aktennotiz mitentscheidet, ob du dein Kind noch sehen darfst, geht es nicht mehr um Aktenführung. Es geht um Grundrechte.

Informationen bleiben nicht an einem Ort. Sie wandern.

01 / 05

InformationAktenvermerk · Stufe 1

Herkunft, Zeitpunkt, Vorbehalt und Kontext sind noch vorhanden.

InformationBewertungFilterungReduktionEntscheidung

Was auf dem Weg verloren geht

Fünf Aktenfundstellen sind nicht automatisch fünf unabhängige Erkenntnisse. Eine Drittmitteilung wird nicht dadurch zur eigenen Wahrnehmung, dass sie in einer Behördenakte steht. Und eine vorläufige Einschätzung wird nicht zur gesicherten Tatsache, weil sie gespeichert, weitergegeben und immer wieder zitiert wird.

Eine Akte darf nicht nur erinnern. Sie muss auch lernen können.

Unsere Forderung

Herkunft mussmitwandern

Wenn Informationen über Kinder und Eltern weitreichende Entscheidungen mitprägen können, muss auch später nachvollziehbar bleiben, woher sie ursprünglich stammen, welchen Status sie hatten und was auf ihrem Weg aus ihnen geworden ist.

  1. 01

    woher eine Information ursprünglich stammt,

  2. 02

    ob sie auf eigener Wahrnehmung, einer Drittmitteilung, einer übernommenen Akteninformation oder einer fachlichen Bewertung beruht,

  3. 03

    wann sie erhoben und wann sie weitergegeben wurde,

  4. 04

    ob mehrere Dokumente tatsächlich unabhängige Erkenntnisse enthalten oder dieselbe Ursprungsquelle wiederholen,

  5. 05

    ob die Information später bestätigt, bestritten, ergänzt, relativiert oder korrigiert wurde,

  6. 06

    und ob diese Veränderungen auch dann sichtbar bleiben, wenn Informationen zwischen Jugendämtern, Fachkräften, freien Trägern oder anderen Stellen weitergegeben werden.

Besondere Aufmerksamkeit braucht der Umgang mit vorläufigen Einschätzungen, wenn sie später in Verfahren über Umgang, Aufenthalt, Sorge oder andere tiefgreifende Fragen des Eltern-Kind-Verhältnisses einfließen.

Was wir
fordern

  • Beobachtung muss als Beobachtung erkennbar bleiben.
  • Eine Mitteilung als Mitteilung, eine Einschätzung als Einschätzung.
  • Vorläufiges muss später noch als vorläufig erkennbar sein.
  • Eine Korrektur muss so weit gelangen können wie die ursprüngliche Information.

Was wir
nicht fordern

  • Nicht, dass Jugendämter keine Einschätzungen mehr treffen dürfen.
  • Nicht, dass bei möglicher akuter Gefährdung nicht schnell gehandelt werden darf.
  • Nicht, dass Politik über eine familiengerichtliche Entscheidung urteilt.
  • Keine pauschale Schuldzuweisung an einzelne Fachkräfte.

Wir sind nicht die Objekte unserer Akten. Wir sind die Menschen, über deren Leben darin entschieden wird.

Der konkrete Anlass

0Tage kein Kontakt

Der persönliche Kontakt zwischen dem Initiator dieser Petition und seinem Sohn ist seit mehr als 300 Tagen unterbrochen. In den vorausgegangenen Jugendamts- und familiengerichtlichen Vorgängen spielten unterschiedliche Angaben und fachliche Einschätzungen eine Rolle.

Es wird ausdrücklich nicht behauptet, dass bereits bewiesen wäre, dass in diesem konkreten Fall eine fehlerhafte Informationskette entstanden ist. Gerade deshalb verlangen wir ihre Überprüfbarkeit.

Kampagnenmotiv: Informationsweg von Information über Bewertung, Filterung und Reduktion bis zu 300 Tagen ohne Kontakt, vor der Berliner Silhouette, mit QR-Code zur Petition

Warum wir uns an den Petitionsausschuss wenden

Wir verlangen ausdrücklich keine politische Änderung einer familiengerichtlichen Entscheidung. Gerichte müssen unabhängig entscheiden. Gegenstand dieser Petition ist das Verwaltungshandeln der beteiligten Berliner Jugendämter und die Frage, ob Herkunft, Weitergabe, Aktualisierung und spätere Verwendung wesentlicher Informationen noch nachvollziehbar sind.

Wir bitten den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin deshalb, diese Informationswege im konkreten Verwaltungshandeln prüfen zu lassen. Sollten dabei strukturelle Defizite sichtbar werden, soll geprüft werden, welche geeigneten und möglichst berlinweit nachvollziehbaren Standards notwendig sind.

Rechtliche Bezugspunkte

Grundrechte brauchen
überprüfbare Tatsachen

Art. 6 GG
Schutz von Familie und Elternrecht
Art. 8 EMRK
Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
§ 26 FamFG
Ermittlung von Amts wegen
§ 49 FamFG
Einstweilige Anordnung
§ 162 FamFG
Mitwirkung des Jugendamts
§ 50 SGB VIII
Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
§ 1684 BGB
Umgang des Kindes mit den Eltern
BVerfG, 27.12.2022
Beschluss 1 BvR 1943/22

Petition an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 25.08.2026

Jetzt unterzeichnen

Holen wir dasFamilienrechtaus der Blackbox

Transparenz stärken. Familien verbinden. Unterzeichne für das Recht auf Information im Familienrecht.

innn.it/blackbox-familienrecht

#BlackboxFamilienrecht